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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit

Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Huber AG Exhibition Management finden unter Vorbehalt schriftlicher Vereinbarungen auf alle Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien Anwendung. Sie gelten für alle Lieferungen der Matrix-Systems GmbH an den Besteller; eingeschlossen auch zukünftige Lieferungen, sofern im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.

Prüfung von Miet- und Kaufgegenständen

Gegenstände der Miete und des Kaufs sind jeweils die in dem Lieferschein aufgeführten Materialien samt Zubehör und Kleinmaterial. Der Mieter oder Käufer hat die Waren bei Übergabe zu prüfen und Mängel sofort geltend zu machen, ansonsten gilt das Material als einwandfrei.

Gebrauch von Mietsachen

Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und fähiges Bedienungspersonal zum dafür bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Auftretende Defekte dürfen nur von Huber AG Exhibition Management selbst oder von einer durch sie bezeichneten Person behoben werden.

Rückgabe der Mietsachen

Die Mietsachen sind zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter haftet für verspätete Rückgabe für jeden angebrochenen Tag gemäss den für die Miete vereinbarten Tagessätzen ohne Nachweis eines Schadens durch Huber AG Exhibition Management . Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für jede Beschädigung und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Übernahme nicht angezeigt wurde. Er haftet ebenfalls für Verlust oder Untergang der Mietsache. Der Mieter schuldet Matrix-Systems GmbH in diesen Fällen neben dem vollen Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert auch den weiteren Schaden, der Huber AG Exhibition Management entsteht.  Bei vorzeitiger Retournierung hat der Mieter keinen Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der Mietkosten.

Eigentumsrecht von Kaufsachen

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Huber AG Exhibition Management. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder Dritten zur Sicherung zu übereignen.

Versicherung von Mietmaterial

Es ist Sache des Mieters, die Materialien samt Zubehör gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern.

Preise

Die Preise der Huber AG Exhibition Managementverstehen sich exklusive MWST, Porto und Verpackung. Bei Lieferungen mit der Post oder anderen Zustelldiensten verrechnet die Huber AG Exhibition Management die effektiven Porto- bzw. Frachtkosten.

Lieferung

Die Liefer- bzw. Produktionsbedingungen haben stets rein informativen oder hinweisenden Charakter und können nie Grund für die Stornierung des Auftrags oder für Schadenersatz sein. Im Fall von Reklamationen zur Lieferung selbst kann der Käufer sich nur an den Spediteur wenden. Jede Warenrücksendung unterliegt unserer schriftlichen Genehmigung, die vorab einzuholen ist. 

Lieferzeiten und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Huber AG Exhibition Management ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.  Gefahrenübergang Nutzen und Gefahr der Sache gehen mit Abschluss des Vertrages auf den Besteller über, sobald die Sache von der Huber AG Exhibition Management zur Versendung abgegeben worden ist. Mit der rechtzeitigen und gehörigen Versendung der Sache hat die Huber AG Exhibition Management Ihre Pflicht erfüllt.

Druckerzeugnisse

Skizzen, Entwürfe, Probedruck, Muster und ähnliche Vorarbeiten im Auftrag des Bestellers werden berechnet. Die Gefahr möglicher Fehler geht mit der Druckfreigabe durch den Auftraggeber auf diesen über, soweit der Fehler nicht durch technische Mängel in der Produktion verursacht wurde (Unterzeichnung des „Gut zum Drucks“).

Garantien

Wo nicht anders geregelt, gelten die Bestimmungen des OR nach Schweizerischen Recht. Auf Hartwaren (Hardware) gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren und auf Grafikerzeugnisse 1 Jahr. Ausgenommen davon sind durch unsachgemässe Handhabung verursachte Beschädigungen von Hartwaren und Grafikprodukten.

Zeichnungen, Unterlagen, Urheberrechte

An Angeboten, Zeichnungen, Präsentationen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden. Der Besteller übernimmt die Haftung dafür, dass wir mit der Auftragsdurchführung keine Rechte Dritter (insbesondere Eigentums-,Urheber- und Vervielfältigungsrechte) verletzen.

 

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für die Lieferung gilt der Versendungsort. Für sämtliche aus dieser Vereinbarung resultierenden Streitigkeiten und Rechtsansprüche sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Huber AG Exhibition Management . Anwendbar ist schweizerisches Recht.

 

 

Huber AG Exhibition Management, Schweiz

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